dc.description.abstract | In der Baugenehmigungspraxis wird von Bauherr*innen regelmäßig gefordert, einen Nach-
weis über die Löschwasserversorgung ihres Bauvorhabens zu führen, ohne die originäre
Zuständigkeit dafür zu hinterfragen. Die Analyse der rechtlichen Grundlagen auf Bundes-
und Landesebene bestätigt die Vermutung, dass den Gemeinden eine ordnungsgemäße
Löschwasserversorgung, deren Umfang von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, als ge-
setzliche Pflichtaufgabe zugewiesen ist. Nur in festgelegten Einzelfällen sind die Behörden
ermächtigt, diese Aufgabe auf Gebäudeeigentümer*innen zu übertragen. Für die Ermittlung
des Löschwasserbedarfs steht in Deutschland derzeit mit dem DVGW-Arbeitsblatt W 405
nur eine einzige allgemein anerkannte Regel der Technik zur Verfügung, die ein Beurtei-
lungsverfahren für Baugebiete und Ortsteile enthält, nicht aber ein Bemessungsverfahren
für einzelne Objekte. Es wird untersucht, auf welchen technischen Grundlagen das Beur-
teilungsverfahren des Arbeitsblattes aufgebaut ist und ob diese heute noch zeitgemäß sind.
Daneben werden weitere Ansätze zur Ermittlung des Löschwasserbedarfs vorgestellt, die
in Deutschland bekannt sind, aber im Baugenehmigungsverfahren wenig bis keine Beach-
tung finden. Als Ergebnis der Arbeit wird für Planer*innen eine Strategie zur Vorbeugung
von zu hohen Ansprüchen gegenüber Bauherr*innen und Grundstückseigentümer*innen
und zur Sensibilisierung der Gemeinden zu ihrer Versorgungspflicht vorgeschlagen. Dazu
wird ein in diesem Sinne formuliertes Musterschreiben einer Löschwasseranfrage vorge-
stellt. Abschließend wird eine Erwartungshaltung an die Inhalte und den Umfang einer künf-
tigen technischen Regel zur Ermittlung des Löschwasserbedarfs von Ortsgebieten und Ein-
zelobjekten, adressiert an die normgebenden Stellen und die Wissenschaft, formuliert. | de |